Bestimmtheitsgebot als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Baumschutzsatzung. GG Art. 20 Abs.3. OLG Hamm, Beschluß vom 25.2.1993 - 3 Ss OWi 1060/92 -.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1994
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0721-7390
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Baumschutzsatzung, die als räumlichen Geltungsbereich die Gebiete bezeichnet, für die Bebauungspläne bestehen, sowie die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist insoweit unwirksam, als sie nicht Grundlage einer Bußgeldfestsetzung sein kann. Leitsatz. In der Begründung wird ausgeführt, der Geltungsbereich hätte mit einer großmaßstäblichen Karte oder einer an Straßen, Wegen und Flurstücksgrenzen orientierten textlichen Beschreibung genauer und für die Verwaltung zumutbar festgelegt werden können.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Umwelt- und Planungsrecht
Ausgabe
Nr.1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.34-35