Zur Situation der Freiraumplanung in einer Großstadt.
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1982
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SEBI: Zs 2751-4
BBR: Z 447
IRB: Z 1108
BBR: Z 447
IRB: Z 1108
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Zusammenfassung
Der Einfluss der Freiraumplanung nimmt mit zunehmender Planverbindlichkeit ab. Dies hat seine Begründung letztendlich im Eigentumsvorbehalt. Zur Behebung der Krise im Naturschutz ist eine Personalvermehrung in den Naturschutzbehörden und die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln erforderlich. Es wird der Vorschlag gemacht, eine Umweltschutzklausel in das Grundgesetz mit direkter Einwirkung auf Art. 14 GG einzubringen und auf dieser Grundlage dann die Ziele und Grundsätze der Gesetzgebungen im Bereich der Planung und Durchführung deutlicher in Richtung auf das Gemeinwohl hin anzuwenden. (IRPUD)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Mitteilungen des Informationskreises für Raumplanung, Dortmund (1982), Nr.19, S.29 ff, Abb., Lit.