Wohnraumversorgung Berlin. Anstalt des öffentlichen Rechts.

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Berlin

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ZLB: R 199/727

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Abstract

Seit 2016 gibt es die „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ (WVB), deren Entstehungsgeschichte aus einem Volksbegehren für die Einrichtung einer staatlichen Institution eher ungewöhnlich ist. Seitdem setzt sie sich für eine bessere Versorgung mit leistbaren Wohnungen insbesondere für am Wohnungsmarkt besonders benachteiligte Haushalte sowie eine Stärkung der demokratischen Mieter*innenmitbestimmung bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) ein. Sie berät dafür den Gesellschafter, das Land Berlin, und unterstützt ihn im Sinne einer strategischen und qualifizierten Steuerung der Wohnungsunternehmen. Die WVB arbeitet auf der Grundlage eines eigenen Gesetzes, das ihr u.a. die Aufgabe der Evaluierung und Weiterentwicklung derjenigen politischen Leitlinien übertragen hat, nach denen der Gesellschafter seine Wohnungsunternehmen steuert. Was die WVB konkret tut, warum sie es tut und welche Themen sie bearbeitet in unterschiedlichen Bereichen wie Modernisierung, Neubaustrategien, Vermietungsvorgaben oder Fachcontrolling leistet und erarbeitet, wird in der Broschüre vorgestellt.

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