Umsetzung der Trinkwasserverordnung 2011 (TrinkwV 2011). Legionellenprüfung.

Hammonia-Verl.
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Hamburg

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ZLB: R 685/1023
ZLB: R 685/1023a

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RE

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Abstract

Die neuen Pflichten für die Wohnungswirtschaft aus der geänderten TrinkwV umfassen im Wesentlichen: Anzeigepflichten der Bestandes, Untersuchungspflichten auf Legionellen, Pflichten bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes, Informationspflichten gegenüber dem Mieter, Dokumentationspflichten (Pläne etc.). Die wichtigste Änderung für Wohnungsunternehmen ist, dass Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig an repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen zu untersuchen sind. In diesem Zusammenhang wird die Pflicht des Inhabers einer Wasserversorgungsanlage zur Anzeige des Bestandes an Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt eingeführt. Diese Änderungen betreffen nahezu alle Gebäude mit zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern. Durch die geänderte TrinkwV stehen Grundeigentümer und Vermieter, aber auch die Verwalter von Wohnungseigentum mit Vermietung in der Pflicht, aktiv die neuen Regelungen umzusetzen. Aus dem Zusammenwirken von Verordnung und technischem Regelwerk ergeben sich eine Reihe von Fragen, die in der Arbeitshilfe aus wohnungswirtschaftlicher Sicht behandelt werden. Im Anhang sind zur Information die Ursachen und Auswirkungen von Legionellenerkrankungen erläutert. Weiterhin ist eine Lesefassung der aktuellen Änderung der TrinkwV angefügt.

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54 S., Anh.

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GdW Arbeitshilfe; 66