Verbraucherschutz und Dienstleistungshaftung.

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DE

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Bonn

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ZLB: 93/5329-4

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Zusammenfassung

Als Vorsitzender des EG-Ausschusses des Bundesverbandes Freier Wohnungsunternehmen behandelt der Autor das Thema "Verbraucherschutz und Dienstleistungshaftung in Europa" unter den Aspekten der Bauwirtschaft. Er konzentriert sich in seinen Ausführungen vor allem auf den Vorschlag aus den Reihen der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Haftungen bei Dienstleistungen bzw. auf eine von den GAIPEC-Gruppen ausgearbeitete Sonderrichtlinie über die Haftung bei Dienstleistungen im Baubereich unter Einschluß des Bauvertragsrechts. Von deutscher Seite, insbesondere von der ARGE-Bau, wird diese Richtlinie aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. Für die wohnungswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen bringt die mit den Entwürfen vorgesehene Verschärfung des Haftungsmaßstabs, die prinzipielle Beweisumkehr bezüglich des Verschuldens und die Verlängerung der Haftungsfristen nichttragbare Belastungen mit sich. Vor allem sieht er darin eine Mittelstandsfeindlichkeit, denn für Klein- und Mittelbetriebe ist es praktisch unmöglich die erforderlichen personellen, organisatorischen und dokumentativen Voraussetzungen für Auseinandersetzungen über Haftungsansprüche innerhalb des Haftungszeitraums von 20 Jahren einzurichten und vorzuhalten. Gegen diesen Ansatz, mit einer horizontalen Richtlinie "näher am Verbraucher" einzugreifen, hält er den Ansatz "näher am Erzeuger" für wirksamer. Er sieht darüber hinaus eine Kostenbelastung, die auf den Erwerber einer Immobilie bzw. den Mieter abgewälzt wird und eine Beschneidung der Entwicklung technischer Neuerungen. goj/difu

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36 S.

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