Die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Exklave-Lasten dargestellt an den Verhältnissen der Gemeinde Büsingen.
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1986
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ZZ
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SEBI: 89/5750-4
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GU
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Zusammenfassung
Im Februar 1985 hat das Bürgermeisterat von Büsingen am Hochrhein ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben mit der Frage, ob die Bürger der Gemeinde Büsingen einen Rechtsanspruch oder einen Anspruch anderer Art auf Minderung ihrer Einkommensteuerschuld in Anbetracht der besonderen wirtschaftlichen Nachteile haben, welche aus ihrem Wohnsitz in Büsingen als einer deutschen Exklave im Wirtschaftsgebiet der Schweiz herrühren. Anlaß war das abschlägige Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg gegen einen Büsinger Bürger. In diesem Fall ging es um die Einkommensteuerbelastung eines Bürgers, der in der Bundesrepublik Deutschland seinem Erwerb nachgeht. Das Finanzgericht bejaht die unbeschränkte Einkommenspflicht der Büsinger Bürger und verneint die Qualifikation der Exklaven-Last als außergewöhnliche Belastung, falls ein deutscher Bürger von sich aus seinen Wohnsitz in die Exklave verlegt. geh/difu
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Büsingen: (1986?), 71 S.