Hessischer Krankenhausrahmenplan 2005. Allgemeiner Teil.

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Wiesbaden

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ZLB: 4-2005/2724

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Abstract

Damit die Entwicklung in den einzelnen Versorgungsgebieten möglichst einheitlich erfolgt und die Gleichmäßigkeit und Qualität der stationären Krankenversorgung in Hessen gewahrt bleibt, gibt der Hessische Krankenhausrahmenplan 2005 konkrete Beurteilungsmaßstäbe vor und zeigt den daraus folgenden Handlungsbedarf für eine strukturelle Weiterentwicklung der hessischen Krankenhäuser auf. Hierbei werden neben den allgemeinen Rahmenvorgaben insbesondere Kriterien für die Sicherstellung der ortsnahen Notfallversorgung vorgegeben. Über die Grund- und Notfallversorgung hinaus sind die Krankenhauskonferenzen gefordert, Schwerpunktbildungen und integrierte Versorgungsformen in den Krankenhäusern zu unterstützen. Die Darstellung gliedert sich in die Abschnitte: rechtlicher Rahmen, Begriffskonkretisierung, Planungsziele, Bedarfsstruktur, Planungsverfahren, Entwicklung des Leistungsgeschehens und Bedarfsprognose für 20 Fachbereiche. oc/difu

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124 S.

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FEH-Report; 663