Aktuelle Programme zur finanziellen Förderung des Radwegebaus.

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Gegenstand des vorliegenden Sachstands ist die Frage, welche Programme es derzeit zur finanziellen Förderung des Radwegebaus gibt und wie diese ausgestaltet sind. Der Sachstand stellt damit eine Aktualisierung des Sachstands WD 5 – 3000 – 153/18 vom 12. Dezember 2018 dar. Für die Förderung des Radverkehrs sind in Deutschland Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verantwortlich. Hierbei ist es Aufgabe des Bundes, die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Radverkehrs zu schaffen. Für die einzelnen Maßnahmen vor Ort, insbesondere für den Radwegebau, sind jedoch grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Nach Aussage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nutzen rund 80 Prozent der Deutschen das Rad. Daher fördert das BMVI erstmals auch Radverkehrs-Pro-fessuren mit dem Ziel, Fachkräfte auszubilden, die ihr Wissen vor Ort einbringen und in den Kommunen und Städten umsetzen können.

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Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sachstand; WD 5 - 3000 - 011/20