Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.

Landesamt für Ökologie
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Landesamt für Ökologie

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Hannover

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ZLB: Zs 3592-14,1994,1.-4
BBR: Z 567
IFL: VIII 5600

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S

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Abstract

Die Anwendung der Eingriffsregelung wirft erfahrungsgemäß in der Praxis Probleme auf - unter anderem, weil bei dieser Aufgabe eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe wie "Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts", "Erheblichkeit", "Ausgleich" und "Ersatz" zu handhaben sind, und weil die Eingriffswirkungen wie auch die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen im voraus bewertet werden müssen. Die Fachbehörde für Naturschutz legt deshalb Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung vor, die landesweit zu einer einheitlicheren praxisorientierten Vorgehensweise beitragen sollen. Die Hinweise zeigen einen Weg auf, dessen Vorgehen sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Einzelschritten der Eingriffsregelung orientiert. Diese Einzelschritte sind das Grundgerüst für jede Standardisierung der Eingriffsregelung. Für jeden dieser Einzelschritte enthalten diese Hinweise Konventionsvorschläge und methodische Hilfen. Die Anwendungshilfen wurden wegen des dringenden Bedarfs zunächst für die Bauleitplanung erarbeitet. Der größte Teil ist sicher auch auf andere Eingriffsvorhaben übertragbar. Das Heft enthält zunächst eine Kurzfassung ("50-Punkte-Katalog"), dann den ausführlichen Text. Die Anforderungen an Erfassung, Bewertung, Vermeidung, Ausgleich und Ersatz sind in einem gesonderten Tabellenteil dargestellt. Zum Schluß verdeutlichen drei Beispiele das Anwendungsprinzip der vorliegenden Hinweise und die Größenordnung von Kompensationsmaßnahmen. difu

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60 S.

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Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen; 1/94