Bekanntmachung der Zusammenstellung der in atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für Kernkraftwerke zur Prüfung erforderlichen Informationen. Vom 20.10.1982.- RS I 6 - 513 801/32.

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1983

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SEBI: Ges 3
IRB: Z 1348

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Zusammenfassung

Für alle Systeme und Anlageteile von Kernkraftwerken sind in dieser Bekanntmachung diejenigen Informationen zusammengestellt und nach Bedeutung und Vorlagezeitpunkt klassifiziert worden, die in atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zur Prüfung erforderlich sind. Hierdurch soll die rechtzeitige Bereitstellung der Informationen und der Verfahrensablauf erleichtert und vereinheitlicht werden. Die Zusammenstellung enthält keine Angaben darüber, wer jeweils die Informationen beizubringen hat oder wer sie benötigt. Die meisten Informationen werden vom Antragsteller zu beschaffen sein, andere können aber auch z.B. von Sachverständigen oder sonstigen Stellen zur Vollständigkeit der Informationen zusammengestellt werden. rh

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Bundesanzeiger, Köln 35(1983)Nr.6a/1, S.3-57 (Beil.zu Bundesanzeiger, Köln (1983)Nr.6)

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