Bauplanungsrecht - Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan; Abwägungsgebot bei schon ausgeführten Vorhaben. § 1 Abs. 4 Satz 2 BBauG 1960; §§ 1 Abs. 7, 8 Abs.2. 155 b BBauG. Bayerischer VGH, Urteil vom 8.5.1981 - 1 II 78.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Ein Bebauungsplan ist dann noch aus dem Flächennutzungsplan entwicklelt, wenn er in einem im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellten Gebiet eine kleine öffentliche Grünfläche festgesetzt, die der Wohnbevölkerung in diesem Mischgebiet als Kinderspielplatz dienen soll. Der Umstand allein, dass ein Vorhaben, für das ein Bebauungsplan Festsetzungen trifft, bereits ausgeführt ist, begründet noch keine das Abwägungsgebot verletzende und daher unzulässige Vorabbindung. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 1 IV 2 BBauG 1960, 1 VII, 8 II, 155 b BBauG. -z-
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Recht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Mischgebiet, Grünfläche, Kinderspielplatz, Abwägungsgebot, Rechtsprechung, VGH-Urteil
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Baurecht 13(1982)Nr.1, S.37-39, Lit.
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Recht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Mischgebiet, Grünfläche, Kinderspielplatz, Abwägungsgebot, Rechtsprechung, VGH-Urteil