Landschaft und Gesetzgebung. Etappen und Perspektiven einer Entwicklung am Beispiel Südtirol.

Barth, Othmar
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1978

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SEBI: 80/73

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1960 wird das erste Landschaftsschutzgesetz in Südtirol erlassen, das weite Teile des Landes unter Schutz stellt. Dem Gesetz war aber keine klare Zielvorstellung mitgegeben und so erreicht man kaum mehr als kosmetische Tupfer. Anfang der 60er Jahre gerät zudem der ganze Raum in den Streß der Ferienwünsche der Ballungsgebiete; sie erpressen einen Beschleunigungseffekt in der Zeit und eine Verdichtung im Raum, denen die öffentliche Hand nicht mehr tatenlos zusehen kann. Erster Akt Das Urbanistik-Gesetz von 1970; zweiter Akt Wohnungsbaureformgesetz 1972. Der Verfasser gibt einen kurzen Überblick über die gewollten und ungewollten Wirkungen der Gesetze. goj/difu

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In: Die WARE Landschaft.Hrsg: Achleitner, Friedrich, Salzburg: (1978), S. 120-125

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