Aufteilungsplan und abweichende Bauausführung.

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ZZ

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Zusammenfassung

Stimmt bei der Begründung von Wohnungseigentum die in der Wirklichkeit vorhandene bauliche Situation nicht mit dem Aufteilungsplan überein, so ist fraglich, ob und inwieweit Sondereigentum entsteht. Dem WEG ist eine ausdrückliche Antwort auf diese Frage nicht zu entnehmen. In der Rechtsprechung ist zwar bereits mehrfach über entsprechende Sachverhalte entschieden worden, im Detail ist jedoch manches ungeklärt. Hier wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich eine Diskrepanz zwischen Aufteilungsplan einerseits und tatsächlicher Bauausführung andererseits auf die Eigentumsverhältnisse auswirkt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Rechtsprechung und des Schrifttums wird die Funktion des Aufteilungsplans, die Entstehung von Sondereigentum bei minimalen und bei wesentlichen (bzw. extremen oder erheblichen) Abweichungen vom Aufteilungsplan erläutert. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungseigentumsgesetz, Bauträger, Rechtsprechung, Sondereigentum, Wohnungseigentum, Aufteilungsplan, Eigentümergemeinschaft, Abgrenzung, Recht, Eigentum

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Wohnungseigentum, Hamburg 40(1989), Nr.4, S.116, 118, 120, Lit.

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Wohnungseigentumsgesetz, Bauträger, Rechtsprechung, Sondereigentum, Wohnungseigentum, Aufteilungsplan, Eigentümergemeinschaft, Abgrenzung, Recht, Eigentum

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