Umweltverträglichkeitsprüfung aus der Sicht der Abwasserwirtschaft.

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0724-6870

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IRB: Z 1819
TIB: ZO 1840

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Abstract

In die Abwasserwirtschaft ist die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Weise eingeflossen, daß gemäß Nr.5 der Anlage zu Paragraph 3 UVPG für den Bau und Betrieb sowie für die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage, die einer Zulassung nach Paragraph 18c WHG bedarf, eine UVP durchzuführen ist. Betroffen sind Anlagen, die für mehr als 3000 kg/d BSB5 oder für mehr als 1000 cbm Abwasser in zwei Stunden ausgelegt sind. Der Verfahrensablauf bei der Genehmigung einer Abwasserbehandlungsanlage wird aufgezeigt. Für die Zulassung ist nach Paragraph 11 UVPG erforderlich, eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen der Anlage zu erstellen. Grundlage dafür sind die Unterlagen nach Paragraph 6 UVPG, die behördlichen Stellungnahmen sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit im Verfahren.

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Entsorgungspraxis

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Nr.11

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S.58-61

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