Bestandsschutz im Umweltrecht. Entwicklung einer einheitlichen Bestandsschutzkonzeption für genehmigte Anlagen.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 96/3851

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Die Studie versucht, eine einheitliche Bestandsschutzkonzeption für das Umweltrecht in bezug auf genehmigungsbedürftige Anlagen zu entwickeln. Vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Grundlagen der Bestandsschutzregelung (Art. 14 GG) geht es um die Frage, welche Mittel der Staat hat, um vom Betreiber genehmigter Anlagen, aus Gründen des Umweltschutzes, Veränderungen an der Anlage oder Stillegung oder auch Beseitigung zu fordern. Ausgangspunkt für die Diskussion ist das Baurecht, da die Rechtsfigur des Bestandsschutzes hier ihren Ursprung hat. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet der Bestandsschutz genehmigter immissionsschutzrechtlicher Anlagen sowie wasserechtliche Genehmigungen, wobei unterschiedliche Bestandsschutzregelungen gelten. Für den Betreiber einer Anlage ist es schwer, die rechtlichen Grundlagen zu kalkulieren; eine einheitliche Regelung wäre vorteilhaft. Darüber hinaus geht der Autor auf den Bestandsschutz im Atom- und Gentechnikgesetz ein. kirs/difu

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362 S.

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Frankfurter Schriften zum Umweltrecht; 11