Sind Nachrichtendienste unkontrollierbar? Zu der Diskussion über die parlamentarische Kontrolle des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel am Beispiel Sachsen.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: 4-Zs 388
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RE
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Abstract
Nachrichtendienste müssen einen großen Teil ihrer Tätigkeit geheim halten. Deshalb ist es nicht möglich, sie mit der gleichen Transparenz für die Öffentlichkeit zu beaufsichtigen, wie sie für andere Einheiten der Exekutive möglich und nach dem Demokratieprinzip geboten ist. Sie sind gleichwohl nicht unkontrollierbar. Neben der regierungs- und verwaltungsinternen Aufsicht und der nachträglichen Kontrolle durch unabhängige Gerichte üben in Bund und Ländern parlamentarische Gremien eine ebenfalls unabhängige Kontrolle aus. Diese parlamentarische Kontrolle kann und sollte intensiviert werden. Der Aufsatz behandelt exemplarisch zwei dazu bestimmte Gesetzentwürfe, die im Sächsischen Landtag anhängig sind.
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 18
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S. 751-759