Die Zulassung befristeter Arbeitsverhältnisse durch § 1 BeschFG 1985. Zugleich ein Beitrag zum Spannungsverhältnis von deregulierender Gesetzgebung und Tarifautonomie.

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Das 1985 erlassene Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) ist das erste wirtschaftspolitisch bedeutsame Gesetz zur Deregulierung des Arbeitsmarktes. Weitere Deregulierungen sind von der Bundesregierung geplant. Bei den Koalitionen (Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) stoßen diese gesetzgeberischen Aktivitäten auf z. T. erhebliche Vorbehalte. Insbesondere von Seiten der Gewerkschaften gibt es große Widerstände gegen nahezu jede Form einer gesetzgeberischen Deregulierung und große Anstrengungen, diese mit den Mitteln der Tarifautonomie zu verhindern. Vor diesem Hintergrund stellt sich immer dringender die Frage nach dem bislang ungeklärten Verhältnis von deregulierender Gesetzgebung und Tarifautonomie. Der Verfasser hat die Zulassung befristeter Arbeitsverhältnisse durch Pargr. 1 BeschFG 1985 zum Anlaß genommen, diese wirtschaftspolitisch aktuelle und wichtige Frage zu klären. chb/difu

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Beschäftigungsförderungsgesetz, Arbeitsverhältnis, Befristung, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Tarifvertrag, Tarifautonomie, Befragung, Wirkungsanalyse, Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftspolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsmarkt

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München: Florentz (1988), XIII, 258 S., Lit.; Reg.(wirtsch.Diss.; Hohenheim 1988)

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Beschäftigungsförderungsgesetz, Arbeitsverhältnis, Befristung, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Tarifvertrag, Tarifautonomie, Befragung, Wirkungsanalyse, Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftspolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsmarkt

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 181