Reichsbürger und Strafrecht.

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Berlin

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0022-6920

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ZLB: R 1 ZB 2186

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Abstract

Die "Reichsbürger" geraten zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit. Herrschte in der Vergangenheit noch die Ansicht vor, es handele sich um meist harmlose Verschwörungstheoretiker mit Hang zum Querulantentum. Das hat sich geändert, spätestens seitdem einige Anhänger der Bewegung durch schwere Straftaten, einschließlich Tötungsdelikten, für Aufsehen gesorgt haben. Mittlerweile wird das Gefahrenpotenzial der "Reichsbürger" erkannt. Zu den ergriffenen staatlichen Maßnahmen gehören groß angelegte Razzien und eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Da die Zahl der "Reichsbürger" ansteigt und die mit ihnen in Rede stehenden Straftaten sich nicht auf vereinzelte, wenn auch schwere, Delikte beschränken, sondern eine große Bandbreite abdecken, erscheint es angebracht, sich mit den Straftatbeständen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten der "Reichsbürger" in Betracht zu ziehen sind, näher auseinanderzusetzen. Der Beitrag unternimmt deshalb eine Bestandsaufnahme und strafrechtliche Würdigung typischer Handlungen der "Reichsbürger".

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Juristische Rundschau

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Nr. 10

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S. 503-512

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