Das Recht auf angemessene Beschäftigung im Theaterrecht.

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SEBI: T 381

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Die theaterrechtlichen Dienstverhältnisse nehmen im Rahmen des Arbeitsrechts eine Sonderstellung ein. Dies wurde nicht nur 1960 in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, sondern äußert sich z.B. auch darin, daß Streitigkeiten über Ansprüche aus derartigen Dienstverhältnissen schon seit langem fast ausschließlich von besonderen Schiedsgerichten entschieden werden. Eine grundsätzliche Klarheit besteht dahingehend, daß jedes Bühnenmitglied einen Anspruch auf angemessene Beschäftigung hat. Falls dieses Recht verletzt wird, kann es Erfüllungsansprüche, Schadenersatzansprüche und Kündigungsrechte geltend machen. Die eigentliche Schwierigkeit dieser Arbeit besteht aber darin, daß sich die Frage, was eigentlich "angemessene Beschäftigung'' ist, nicht ohne weiteres und auch nicht allgemeingültig beantworten läßt. Im Gegenteil, aufgrund der Besonderheiten des Theaterrechts und der Unterschiedlichkeit der Theaterrollen muß von der Natur der Sache her in jedem Einzelfall neu beurteilt werden, ob die Grenzen der Angemessenheit schon überschritten sind. Der Autor versucht, Grundsätze für diese Beurteilung zu entwickeln bzw. einige Einzelfälle zu untersuchen. chb/difu

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Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Kultur, Theater, Theaterrecht, Beschäftigung, Arbeitsrecht, Bühnenengagement, Theaterrolle

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Köln: (1966), X, 75 S., Lit.

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Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Kultur, Theater, Theaterrecht, Beschäftigung, Arbeitsrecht, Bühnenengagement, Theaterrolle

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