Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung im Umweltvölkerrecht nach der Rio-Konferenz 1992.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 97/1194
ZLB: 97/1193

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Abstract

Die Studie hat zum Ziel, Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Umweltvölkerrechts nach der Rio-Konferenz 1992 aufzuzeigen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden Überlegungen de lege ferenda, die sich im gleichen Umfang auf die Rechtsetzung und die Rechtsdurchsetzung richten. Nach einem Überblick über die verschiedenen Rechtsquellen, Akteure der Rechtsetzung und Rechtsetzungsebenen und die bestehenden Unzulänglichkeiten im internationalen Rechtsetzungsprozeß sowie deren Gründe werden Vorschläge zur Behebung der Defizite im umweltrechtlichen Rechtsetzungsprozeß formuliert, die insbesondere Überlegungen zur Einbeziehung von Institutionen der Staatengemeinschaft, einzelne internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen einschließen. Gute Entwicklungschancen werden den zumindest ansatzweise in umweltvölkerrechtlichen Verträgen nachweisbaren "partnerschaftlichen" Verfahren der "Erfüllungskontrolle" und der "Erfüllungshilfe" gegeben. Da der Einsatz bestimmter "autoritativer" Durchsetzungsmittel nicht verzichtbar erscheint, wird abschließend auch auf die gerichtliche und quasi-gerichtliche Streitbeilegung als "last resort" eingegangen. goj/difu

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VII, 175 S.

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