Die Verwaltungsgemeinschaft. Dienen Verwaltungsgemeinschaften der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung?
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1973
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SEBI: 74/3669
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Zusammenfassung
Durch das ,,Erste Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung'' vom 27.6.1971 wurde als Teil einer Gebiets- und Verwaltungsreform auf Gemeindeebene in Bayern die Verwaltungsgemeinschaft eingeführt.Es handelt sich dabei um einen - zunächst freiwilligen - Zusammenschluß benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung ihres Bestandes zur Stärkung der Leistungskraft der kommunalen Verwaltung.Die Verwaltungsgemeinschaft ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts rechtsfähig und besitzt Dienstherrenfähigkeit.Der Verfasser stellt sie zunächst in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung dar und behandelt dann schwerpunktmäßig Fragen ihrer Rechtsnatur und der Vereinbarkeit mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht.Die Arbeit enthält ferner eine Betrachtung über die Lage der kommunalen Selbstverwaltung unter dem Eindruck der Verwaltungsreform.Abschließend wird auf Einzelfragen der Verwaltungsgemeinschaft, insbesondere der Aufgabenverteilung und Organisation eingegangen. wd/difu
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Würzburg: Schmitt und Meyer (1973), 209 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Würzburg 1973)
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Serie/Report Nr.
Schriften zur öffentlichen Verwaltung; 4