Zahlen Freie Wohnungsunternehmen per Saldo keine Steuern?
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Seit Jahren bestehen Kontroversen über die Steuerprivilegien der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Die Freien, voll steuerpflichtigen, Wohnungsunternehmen weisen darauf hin, dass diese Steuerprivilegien nicht mehr gerechtfertigt sind und zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Wohnungsmarkt, auf dem beide Arten gleichberechtigt konkurrieren, führen. Die Freien Wohnungsunternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem Gewinnanteil von 56 %, ferner der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer. Dagegen wird die vergleichbare Steuerbelastung der Gemeinnützigen aufgestellt. Das Hauptargument für die Verteidigung der Steuerprivilegien sind die im WGG auferlegten Bindungen, die die Freien als nicht erheblich erachten. hg
Description
Keywords
Wirtschaft, Recht, Wohnungsmarkt, Wohnungsbauunternehmen, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Steuerrecht, Steuersatz, Steuerbegünstigung, Marktwirtschaft
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 37(1983)Nr.9, S.195-196, 198, Tab.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Wirtschaft, Recht, Wohnungsmarkt, Wohnungsbauunternehmen, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Steuerrecht, Steuersatz, Steuerbegünstigung, Marktwirtschaft