Zahlen Freie Wohnungsunternehmen per Saldo keine Steuern?
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Seit Jahren bestehen Kontroversen über die Steuerprivilegien der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Die Freien, voll steuerpflichtigen, Wohnungsunternehmen weisen darauf hin, dass diese Steuerprivilegien nicht mehr gerechtfertigt sind und zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Wohnungsmarkt, auf dem beide Arten gleichberechtigt konkurrieren, führen. Die Freien Wohnungsunternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem Gewinnanteil von 56 %, ferner der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer. Dagegen wird die vergleichbare Steuerbelastung der Gemeinnützigen aufgestellt. Das Hauptargument für die Verteidigung der Steuerprivilegien sind die im WGG auferlegten Bindungen, die die Freien als nicht erheblich erachten. hg
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Wirtschaft, Recht, Wohnungsmarkt, Wohnungsbauunternehmen, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Steuerrecht, Steuersatz, Steuerbegünstigung, Marktwirtschaft
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 37(1983)Nr.9, S.195-196, 198, Tab.
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Wirtschaft, Recht, Wohnungsmarkt, Wohnungsbauunternehmen, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Steuerrecht, Steuersatz, Steuerbegünstigung, Marktwirtschaft