Eigentumsschutz öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen.
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1964
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SEBI: BH 528
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Zusammenfassung
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1952 wurde ausgeführt, daß die Eigentumsgarantie gem.Art. 14 GG auf jedes vermögenswerte Recht bezogen werden muß, unabhängig davon, ob es dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht angehöre.Seitdem herrscht eine rege Diskussion über die Frage, ob auch vermögenswerte Positionen des öffentlichen Rechts (z.B.Rentenansprüche) in die Eigentumsgarantie miteinzubeziehen sind.Auch die spätere Auffassung des Bundesgerichtshofs von 1954, "wohlerworbene Rechte" (z.B. wiederum Rentenansprüche) seien nach Art. 14 GG geschützt, hat die Diskussion über Für und Wider nicht abreißen lassen.Unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung zum Eigentumsschutz öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen versteht sich die Arbeit als Beitrag zur Lösung dieses Problems.Sie beschreibt nicht nur die allgemeinen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung zu diesem Themenkreis, sondern behandelt im einzelnen auch die öffentlich-rechtlichen Rechtsstellungen (z.B.Apothekenkonzession, Gewerbekonzession, Schutz der freien Berufe usw.). kp/difu
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Heidelberg: (1964), XXIV, 96 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1965)