BBauG 1979 § 155 b II 2. Mängel bei der Bauleitplanung. BVerwG, Urteil v.21.8.1981 - 4 C 57/80, Lüneburg.
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1982
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
§ 155 b II 2 ist bei verfassungskonformer Auslegung nicht verfassungswidrig. Aus fehlerhaften Motiven oder Vorstellungen der bei Abstimmung über einen Bauleitplan beteiligten Ratsmitglieder können offensichtliche und daher für die Gültigkeit des Plans erhebliche Mängel im Abwägungsvorgang nicht hergeleitet werden. Ein offensichtlicher Mangel im Abwaegungsvorgang ist dann auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht. -z-
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 35(1982)Nr.11, S.591-593, Lit.