Erhebung von Mautdaten durch Strafverfolgungsbehörden?
Beck
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Beck
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DE
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München
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0934-1307
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ZLB: Zs 4033-4
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Abstract
Ab 2005 soll eine Autobahnmaut für LKW aufgrund eines satellitengestützten Systems erhoben werden. Die dazu notwendige Erfassung der LKW-Fahrtrouten erfolgt in der Weise, dass ein von jedem LKW mitzuführendes Gerät (sog. on-board-unit) die Standortdaten über GPS (global positioning system) erfasst und diese an die Betreibergesellschaft (Toll-Collect) übermittelt. Diese entstehende Datensammlung ist indes nicht nur für die Autobahngebührenberechnung, sondern auch für die Strafverfolgungsbehörden von großem Interesse, da sie die Bewegungsprofile sämtlicher LKW auf deutschen Autobahnen enthält. Bedeutung können diese Daten insbesondere etwa in allen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, zur Ermittlung der Fahrtroute eines gestohlenen LKW2, aber etwa auch im Zusammenhang mit der Einfuhr von Betäubungsmitteln oder von unversteuerten Zigaretten erlangen. Erhebliche Bedeutung kommt daher der Frage zu, ob die Strafverfolgungsbehörden zum Zugriff auf die bei den Mautsystembetreibern gespeicherten Standortdaten berechtigt sind. difu
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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
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Nr. 10
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S. 502-504