Integrierter Naturschutz - Notwendigkeit des Umdenkens, normativer Begründungszusammenhang, konzeptioneller Ansatz.

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Hannover

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ZLB: 92/3115-4

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DI
S

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Abstract

Naturschutz ist nach Ansicht des Autors kein zwangsläufiges, sondern ein erst normativ zu begründendes Ziel. Daß dem politisch akzeptierten Ziel "Naturschutz" keine hinreichenden politischen Maßnahmen entsprechen, verdeutlicht er am ungebrochenen Trend des Artenschwundes. Die normative Begründung entwickelt er in Auseinandersetzung mit dem Leitbild des Bundesnaturschutzgesetzes, nach dem der Mensch im Vordergrund steht, und nicht-anthropozentrischen Gegenpositionen. Er selbst spricht sich für ein schöpfungstheologisch begründetes "Kulturprinzip Naturschutz" aus, in dem dem Menschen Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung zugeschrieben wird. Aus der Entwicklung einer Kultur, in der Naturschutz integraler Bestandteil wäre, ergeben sich neue Kriterien für Naturschutzmaßnahmen: Der aktuelle Landschaftszustand darf nicht verschlechtert werden. Die Begrenzung zu befriedigender Bedürfnisse soll Extensivierung ermöglichen. Kleinräumige Sanierung und Rückentwicklung und die Ermöglichung ökologischer Eigendynamik sind weitere Ziele. mneu/difu

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303 S.

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Beiträge zur räumlichen Planung; 31