Verbindlichkeit und Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien für Ärzte und Krankenkassen.

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SEBI: 90/259

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Die Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen reglementieren die Tätigkeit der Kassenärzte und der Krankenkassen.Sie haben auch Auswirkungen auf die Versicherten und die Hersteller von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.Trotz der großen rechtlichen und sozialpolitischen Bedeutung der Richtlinien überläßt es der Gesetzgeber den Bundesausschüssen, die Richtlinien zu beschließen.Der Verfasser, als Rechtsanwalt seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Kassenarztrechts tätig, kommt zu dem Ergebnis, daß sowohl die gesetzgeberische Verweisungstechnik als auch die Richtlinien selbst verfassungswidrig sind und daß eine gesetzliche Neuregelung der Richtlinien erforderlich ist. kmr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Arzt, Krankenkasse, Krankenversicherung, Richtlinie, Reichsversicherungsordnung, Ausschuss, Verfassungsmäßigkeit, Berufsfreiheit, Verband, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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Baden-Baden: Nomos (1989), X, 131 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1988)

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Arzt, Krankenkasse, Krankenversicherung, Richtlinie, Reichsversicherungsordnung, Ausschuss, Verfassungsmäßigkeit, Berufsfreiheit, Verband, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 4