Das Bundeskleingartengesetz geht in die parlamentarische Beratung.

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat 1979 in einem Urteil entschieden, dass die Bestimmungen, die für die Kündigung des Verpächters eine behördliche Genehmigung vorschreiben, nichtig seien. Die Novellierung des Kleingartenrechts sieht nunmehr u.a. die Änderung des Pachtzinses, eine Erleichterung der Kündigung, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und Bereitstellung von Ersatzland durch die Kommune vor. Der Bericht geht auf diese Änderung ein und befasst sich einleitend mit der Entwicklung und Stellung des Kleingartenwesens sowie den Grundprinzipien des Kleingartenrechts. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Allgemein, Kleingarten, Kleingartenrecht, Bundeskleingartengesetz, Novellierung, Inhalt, Entschädigung, Enteignung, Pachtzins

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 36 (1982)Nr.10, S.152-154

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Recht, Allgemein, Kleingarten, Kleingartenrecht, Bundeskleingartengesetz, Novellierung, Inhalt, Entschädigung, Enteignung, Pachtzins

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