Das System der Räte.
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1976
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SEBI: 80/4445
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Zusammenfassung
Die Sowjets (Räte) gehören zur jenen "Gesetzmäßigkeiten'' des Sozialismus, ohne welche es keinen Sozialismus geben kann (Lenin). Die Sowjets bilden als universal geltendes Instrument der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung die Grundlage des "Staates neuen Typs'', ohne Gewaltenteilung. Die Studie geht angesichts der merkwürdigen Tatsache, daß in der sowjetischen Rechtsliteratur bis heute (1976) keine zusammenfassende Darstellung über die Sowjets erschienen ist, vom Ursprung der Sowjets und ihrer Vorläuferin, der Pariser Kommune von 1871 aus. Besondere Schwerpunkte liegen auf den ersten russischen Sowjets 1905/1907, den Sowjets in der russischen Revolution 1917/1918 sowie der Stellung und Organisation vor und nach 1936, der Änderung des Wahlrechts. Ergänzend zum Sowjetsystem in der UdSSR werden die Rätesysteme in den Volksrepubliken untersucht. Stellvertretend für die übrigen Länder wird mit Ungarn ein Land mit Einparteiensystem und mit Polen ein Land mit "sozialistischem Mehrparteiensystem'' ohne Opposition dargestellt. Besondere Bedeutung wird den Sowjets auch für die Durchführung des Prinzips des demokratischen Zentralismus (totale Unterordnung der unteren und mittleren Verwaltungshierarchie unter die Verwaltungsspitze) beigemessen. chb/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1976), 199 S., Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaften; 141