Planerische Konflikte beim Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe - Gemengelagen. Gekürzte Fassung des am 21.9.1984 gehaltenen Vortrages.
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IRB: Z 131
BBR: Z 339
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Zusammenfassung
Freiräume erhalten und Flächen intensiver nutzen, sind wesentliche Ziele des Ende 1983 der Öffentlichkeit vorgestellten Umweltprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch Bundesinnenminister Zimmermann fordert in der unlängst vorgestellten Bodenschutzkonzeption eine Trendwende im Landverbrauch. Mit diesen Forderungen soll dem stetig fortschreitenden Flächenverbrauch Einhalt geboten werden. Nach den Idealvorstellungen der Planer sollte sich Wohnen und Gewerbe in einem angemessenen Abstand voneinander und damit verträglich entwickeln. Diese Trennung wurde bisher auch für bestehende Nutzungen durch langfristige Umstrukturierung angestrebt. Heute erkennt man, dass sich unsere Gesellschaft diesen enormen Flächenverbrauch nicht leisten kann und die hierfür erforderlichen Finanzmittel, wenn überhaupt vorhanden, an anderer Stelle sinnvoller einzusetzen sind.
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Stadtplanung, Wohnen, Wohnumfeld, Gewerbefläche, Siedlungsstruktur, Standortfrage, Bundesbaugesetz, Bodenschutz, Rechtsunsicherheit, Planungsrecht, Flächenwidmung, Gemengelage, Gewerbestandort, Investitionshemmnis, Nutzungskonflikt, Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplan
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Zeitschrift für Vermessungswesen, Stuttgart 110(1985), Nr.1, S.24-28, Abb., Lit.
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Stadtplanung, Wohnen, Wohnumfeld, Gewerbefläche, Siedlungsstruktur, Standortfrage, Bundesbaugesetz, Bodenschutz, Rechtsunsicherheit, Planungsrecht, Flächenwidmung, Gemengelage, Gewerbestandort, Investitionshemmnis, Nutzungskonflikt, Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplan