Die stromwirtschaftliche Betätigung industrieller Eigenanlagen aus öffentlich-rechtlicher Sicht.
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SEBI: 79/1302
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DI
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Abstract
Die Bedeutung der industriellen Stromerzeugungseigenanlagen für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik liegt u.a. in ihrer Erzeugertätigkeit für das öffentliche Netz sowie darin, daß überwiegend im eigenen Lande gewonnene Primärenergie zur Stromerzeugung verwendet wird, was ein hohes Maß an Versorgungssicherheit garantieren soll.Der Verfasser prognostiziert jedoch, daß sich der rückläufige Trend in der Steigerungsrate der Ausbaukapazität verstärken wird, bedingt durch betriebswirtschaftliche Unwägbarkeiten und den Zwang zur Aufstellung kleinerer Maschineneinhaeiten infolge einer etwaigen Wärme-Kraft-Kupplung und dem höheren Ausfall-Risiko größerer Blöcke.Nach einer Definition des Begriffs der industriellen Eigenanlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz werden die Pflichten und Rechte der Eigenerzeuger dargestellt.Dabei kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß die rechtliche Stellung der Eigenanlagenbesitzer hinsichtlich des Anspruchs auf Zusatz- und Reserveversorgung aus dem öffentlichen Netz nach dem Energiewirtschaftsgesetz unbefriedigend, weil die Industrie belastend, geregelt sei.Die Arbeit weist nach, daß die Energieversorgung eigener Betriebe auch auf Hindernisse stoßen kann, wenn der Betrieb auf einem von der Erzeugung getrennten Grundstück liegt. eb/difu
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Elektrizitätswirtschaft, Kraftwerk, Energiewirtschaftsgesetz, Energieversorgung, Industrie, Eigenversorgung, Verwaltungsrecht
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Braunschweig: (1972), XXVI, 207 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Elektrizitätswirtschaft, Kraftwerk, Energiewirtschaftsgesetz, Energieversorgung, Industrie, Eigenversorgung, Verwaltungsrecht