Die Eintragungsbewilligung. Ihre rechtsgeschichtliche Entwicklung nach preußischem Recht und Reichsgrundbuchrecht.

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Münster

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ZLB: 90/4136

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DI

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Abstract

Die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Eintragungsbewilligung nach Preußischem Recht und nach Reichsgrundbuchrecht ist Gegenstand dieser Arbeit. Die Eintragungsbewilligung (Eintragung in das Grundbuch, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von der Eintragung betroffen wird) ist in § 19 der heutigen Grundbuchordnung geregelt. Die Eintragungsbewilligung gibt es jedoch nicht erst seit der Grundbuchordnung. Der Autor verfolgt ihre historisch-dogmatische Entwicklung und geht dabei auf den Zusammenhang ein, den die Eintragungsbewilligung mit dem "dinglichen Vertrag" (Übertragung eines rechts an einem Grundstück), dem "Antrag" und dem "Legalitätsprinzip" (hier: Grundbuchamt darf prüfen, ob die Eintragung berechtigt ist) hat. Die Arbeit untersucht die Eintragungsbewilligung für die Gegenwart (bis 1986) mit der Bestimmung als rechtsgeschäftliche und verfahrensrechtliche Erklärung. rebo/difu

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ca. 210 S.

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