Betriebs- und Organisationsformen der Abwasserbeseitigung. Ein Diskussionsbeitrag zur Privatisierung.

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0932-3708

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IRB: Z 315
ZLB: Zs 3378-4

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Abstract

Das kommunale Wirtschaftsrecht unterscheidet wirtschaftliche Unternehmen und andere Einrichtungen. Aufgrund der historischen Entwicklung ist dabei die Wasserversorgung als wirtschaftliches Unternehmen, die Abwasserentsorgung dagegen als öffentliche und als "nicht wirtschaftliches Unternehmen" eingestuft worden. Auffassung, daß Abwasserbeseitigung ein "nichtwirtschaftliches" Unternehmen sei, muß deshalb die deutliche Antithese entgegengestellt werden, daß es sich sehr wohl um wirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen im Sinne der Betriebswirtschaft handelt. Diese sollen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten mit dem Anspruch auf Kostendeckung geführt und somit in vollem Umfang nicht aus Steuermitteln, sondern aus speziellen Entgelten (Gebühren, Beiträgen, Kostenerstattungen), die vom Bürger aufgebracht werden, finanziert werden.

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Abwassertechnik - Abfalltechnik und Recycling. AWT

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Nr.4

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S.41-42

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