Prüfrechte und Prüfpflichten der registerführenden Stellen und der Umweltbehörden im Öko-Audit-System.
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DE
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Regensburg
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ZLB: 98/4090
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DI
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Abstract
Zur Überwindung der angespannten Haushaltslage Deutschlands werden immer mehr Staatsbetriebe privatisiert und Verantwortungsbereiche auf Private übertragen. Diese Tendenzen, die auch bei den Ländern und den Kommunen immer weiter fortschreiten, machen auch vor dem Umweltrecht keinen Halt. Das Paradebeispiel ist das "Duale System" der Müllbeseitigung und -vermeidung. Durch das Öko-Audit-System sollen die Unternehmer eigenverantwortlich Umweltschutz betreiben, ohne daß der materielle Umweltschutzstandard sinkt. Sie werden dabei von einer Vielzahl von Behörden kontrolliert, deren Prüfrechte und -pflichten in mehrfacher Hinsicht nicht geklärt sind. Behandelt werden hier die Behörden, die mit der Eintragung, vorübergehenden Aufhebung bzw. Streichung oder der laufenden Überwachung der registrierten Unternehmen beteiligt sind. In der jetzigen Form genügt das System den staatlichen Kontrollpflichten; die eigenverantwortlichen Überwachungsmechanismen der Unternehmer allein würden den notwendigen Anforderungen an die Überwachung des Umweltschutzes allerdings nicht gerecht werden. lil/difu
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130 S.