Umwelthaftung, Risikosteuerung und Versicherung.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 96/641

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S

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Abstract

Die Einführung der Umwelthaftung durch das Umwelthaftungsgesetz war ein Politikum. Gleichwohl erscheint es fraglich, ob die dort geregelte Umwelthaftung häufig die Gerichte beschäftigen wird. Die Bedeutung des Gesetzes und seine wegweisende Funktion liegen auf einer anderen Ebene. Im Kontext mit den übrigen umweltrechtlichen Normierungen, den Regelungen der Europäischen Union und hier vor allem, der Öko-Audit-Verordnung, sowie der Gefährdungshaftung als dynamisch repräsentativem Prozeß, sollen Umweltrisiken in Unternehmen gesteuert werden. Im Zivilrecht ist das beispielhaft zu zeigen. Es erfährt so einen Entwicklungsprozeß, durch den sich seine umweltschützenden Anreizwirkungen nach und nach entfalten und dazu beitragen, die privatautonom gestaltete Risikosteuerung zu stimulieren. Daneben verspricht vor allem die Trendwende weg von den öffentlich-rechtlichen Regulierungen etwa durch abgekürzte Genehmigungsverfahren diese Wirkung: Wer freiwillig, im europäischen Kontext, seine Unternehmen ökologisch-ökonomisch effizient durchleuchtet und umgestaltet, vermag im Wettbewerb besser zu bestehen. difu

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250 S.

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UmweltRecht; 1