Direkte Demokratie und unmittelbare Bürgerbeteiligung, dargestellt anhand der Vorschriften der Gemeindeordnungen, mit Erfolgungsberichten von Wolfgang Obermeier, 1. Bürgermeister der Großen Kreisstadt Mosbach, und Dr. Leonhard Scherg, 1. Bürgermeister der Stadt Marktheidenfeld.
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SEBI: 88/1326
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In der Schrift wird die Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung am kommunalen Leben für die Identität des Bürgers mit seiner Gemeinde hervorgehoben. Die Schrift untersucht die verfassungsrechtlichen Aspekte, die die Bürgerbeteiligung ansprechen, in den Kommunalordnungen der Bundesländer (ausgeschlossen sind die Stadtstaaten). Sie wendet sich an die Zielgruppe der Praktiker, denen ein Überblick über die bestehende Rechtslage geboten werden soll. Zugleich soll dem Praktiker ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, wie Gemeindeordnungen zur direkten Bürgerbeteiligung und Demokratie aussehen und wie von ihnen Gebrauch gemacht werden kann. sg/difu
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Schlagwörter
Direkte Demokratie, Gemeindeordnung, Abstimmung, Bürgerversammlung, Bürgerentscheid, Rechtsvergleichung, Kommunalbediensteter, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verfassungsrecht, Partizipation, Recht, Kommunalrecht
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Stuttgart: Boorberg (1987), 43 S., Tab.
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Direkte Demokratie, Gemeindeordnung, Abstimmung, Bürgerversammlung, Bürgerentscheid, Rechtsvergleichung, Kommunalbediensteter, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verfassungsrecht, Partizipation, Recht, Kommunalrecht
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Kommunalforschung für die Praxis; 20