Das Prinzip der kommunalisierten Kommunalaufsicht im Kommunalrecht der deutschen Länder. Verfassungs- und haftungsrechtliche Probleme.
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DE
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Berlin
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ZLB: 2004/1363
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RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Kommunalaufsicht erfüllt Schutz- bzw. Gewährleistungsfunktionen gegenüber den beaufsichtigten Kommunen. Zugleich wird die Kommunalaufsicht als Korrelat der kommunalen Selbstverwaltung und auch der Gemeindefreiheit sowie als Element der Eingliederung in die gesamte öffentliche Verwaltung begriffen. Können diese Annahmen auch dann gelten, wenn als Kommunalaufsichtsbehörden Kommunen fungieren? Der Verfasser arbeitet aus den kommunalrechtlichen Regelungen der deutschen Länder ein Prinzip der kommunalisierten Kommunalaufsicht heraus, welches darauf basiert, dass kleinere Kommunen, Gemeinden, im Rahmen der Kommunalaufsicht durch andere Kommunen, in der Regel Landkreise, überwacht werden. Alle kommunalrechtlichen Landesregelungen - mit Ausnahme der Stadtstaaten sehen dieses Prinzip vor. Daraus resultieren nicht wenige rechtliche Spannungslagen. Der Verfasser untersucht insbesondere verfassungs- und haftungsrechtliche Problemstellungen. Ausgangspunkt der Überlegungen ist eine vielbeachtete und umstrittene Entscheidung des BGH, in welcher die Haftung eines beaufsichtigenden Landkreises gegenüber einer von ihm beaufsichtigten Gemeinde nach Grundsätzen der Amtshaftung angenommen wurde. difu
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65 S.