Schutz von Boden und Grundwasser. Erfahrungen aus der Praxis des Gutachters zeigen grundlegende Aspekte bei der Erstellung von Ausgangszustandsberichten auf.
Rhombos
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Rhombos
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DE
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Berlin
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1868-9531
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ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853
IRB: Z 1853
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Abstract
Mit der Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht wurde in das deutsche Immissionsschutzrecht auch die Pflicht eingeführt, dass ein Ausgangszustandsbericht zu Boden und Grundwasser vorgelegt werden muss. Obwohl eine sehr brauchbare Arbeitshilfe vorliegt, die zeigt, wie das Vorgehen vereinheitlicht werden kann, bleibt eine Reihe von Fragen noch unbeantwortet. Dies betrifft Fragen der Anlagenzuordnung bei komplexen Industrieparks, Fragen zur Bewertung der stofflichen Relevanz und zur Mengenrelevanz sowie zur Analytik. Der Beitrag thematisiert und erörtert diese Fragen auf der Basis von Erfahrungen, die mit entsprechenden Ausgangszustandsberichten gemacht wurden. In den nächsten Jahren wird sich eine gutachterliche Praxis herausbilden, auch wird die Arbeitshilfe ergänzt werden. Deshalb werden sich diese Fragen im Sinne eines einheitlichen Vollzuges durch die Landkreise und Landesbehörden beantworten lassen, die für Bewertungen zuständig sind.
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Nr. 4
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S. 15-19