Weiterbildungsentwicklungsplanung 1977-1981.

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1980

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SEBI: 80/2942-4

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Das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt den Kommunen vor, im Benehmen mit den im Stadtgebiet tätigen Trägern, Weiterbildungsentwicklungspläne jeweils für die Dauer von fünf Jahren aufzustellen. Der entsprechende Plan der Stadt Leverkusen für den Zeitraum 1977 bis 1981 beinhaltet insbesondere Angaben über die vorhandenen schulischen und kulturellen Einrichtungen, deren Raumkapazitäten, Ausnutzung sowie über geplante Maßnahmen im Weiterbildungsbereich. mst/difu

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Leverkusen: (1980), 421 S., Kt.; Tab.

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Beiträge zur Stadtentwicklungsplanung und Stadtforschung; 14

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