Umsatzsteuerliche Beurteilung vorzeitig aufgelöster Werkverträge.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: ZS 6672
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RE
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Abstract
Kündigt der Besteller einen bestehenden Vertrag während der Vertragserfüllung vor Abnahme des Werks, liegt eine abgebrochene Werklieferung oder Werkleistung vor. Die damit verbundenen rechtlichen Folgen sind häufig Gegenstand von Zivilprozessen. Dabei treten unter anderem vom Zivilrichter zu lösende umsatzsteuerliche Probleme auf. Kündigt der Besteller den Vertrag aus wichtigem Grund, wird dieser aufgelöst. Der Unternehmer hat nach dieser Kündigung gem. § 649 BGB bzw. § 8 Nr. 1 VOB/B einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit er bereits tätig war, und darüber hinaus - unter Abzug ersparter Aufwendungen - für noch nicht von ihm erbrachte Leistungen. Der Beitrag stellt aktuelle zivilrechtliche Entscheidungen zu der Frage vor, ob und inwieweit dieser Vergütungsanspruch der Umsatzsteuer unterliegt, untersucht, ob die finanzgerichtliche Rechtsprechung entsprechend entschieden hätte, und stellt die in der steuerrechtlichen Literatur dazu vertretenen unterschiedlichen Rechtsansichte n dar.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 1
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S. 10-14