Gesetzgeberisches Ermessen. Eine Untersuchung zur Stellung des Bundesgesetzgebers.

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SEBI: 76/3057

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Der Verfasser geht von dem Ermessensbegriff des Verwaltungsrechts aus und fragt, inwieweit die Verfassung auch dem Gesetzgeber eine auf dem Ermessen beruhende Handlungsbefugnis verleiht bzw. wie der Bereich des Ermessens durch die materielle Beziehung der Gesetzgebung zur Verfassung bestimmt wird.Er setzt sich daher zunächst mit dem Begriff des Ermessens allgemein und seiner Verwendbarkeit außerhalb des Verwaltungsrechts auseinander und analysiert die verfassungsrechtliche Stellung des Bundesgesetzgebers.Über die Bestimmung der auf den Gesetzgeber einwirkenden Determinanten der Verfassung kommt er zu dem Ergebnis, daß es sich im Bereich der Gesetzgebung Ermessen nur bei den Verfassungsaufträgen gibt. hw/difu

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Ermessen, Gesetzgebung, Verfassungsauftrag, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht

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Köln: (1975), XXXI, 142 S., Lit.; jur.Diss.; Köln 1975

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Ermessen, Gesetzgebung, Verfassungsauftrag, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht

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