Straßenbau und Ortsentwicklung.
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1986
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IRB: Z 365
SEBI: Zs 3649-4
BBR: Z 173
SEBI: Zs 3649-4
BBR: Z 173
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Zusammenfassung
Im Rahmen der Dorferneuerung muss sich der Landschaftsachritekt - über seinen sektoralen Beitrag hinaus - einmischen. Besonders in den Straßenbau, denn Straßen bilden einen wesentlichen Teil des dörflichen Freiraums. Dorfstraßen müssen wieder als Teil des öffentlichen Raumes begriffen und, wo immer möglich, im Sinn verkehrsberuhigter Bereiche angelegt werden. Damit lassen sich auch halböffentliche Bereiche wie Hausvorzonen, Höfe und Gärten wieder sinnvoll an öffentliche Räume anschließen, so dass sie ihre Aufgabe als Übergangszone zwischen privatem und öffentlichem Grund erfüllen können. (-y-)
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In: Garten u.Landschaft, 96(1986), Nr.2, S.38-41, Abb.