Die novellierte Kommunalrichtlinie im Blickpunkt.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-2259

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ZLB: Kws 740 ZB 6881
BBR: Z 46
IRB: Z 1035

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Abstract

Das Bundesumweltministerium erweitert die Förderung des Klimaschutzes in Kommunen. Seit dem 1.10.2015 und bis zum 31.3.2016 können Förderanträge gestellt werden. Ein zusätzliches Antragsfenster öffnet am 1.7.2016 für die Dauer von drei Monaten. Im investiven Bereich bietet das Programm neue Förderangebote. Jugendfreizeitangebote, Sportstätten und Schwimmhallen bilden einen besonderen Schwerpunkt und erhalten erhöhte Förderquoten. Neu ist ebenfalls, dass finanzschwache Kommunen in diesem Jahr auch für die investiven Fördermaßnahmen eine erhöhte Förderquote beantragen können.

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Der Landkreis

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Nr. 11

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S. 715-716

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