Neue Aufgaben für die Gemeinden durch die Neuregelungen im BImSchG zur Lärmminderung.

Heymann
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Bandtitel

Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Mit dem am 30.6.2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde ein neuer sechster Teil mit dem Titel "Lärmminderungsplanung" in das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eingefügt. Die neuen Vorschriften (§§47 a bis 47 f BImSchG n.F.) verpflichten in erster Linie die Gemeinden zur Erarbeitung von Lärmkarten und Aufstellung von Lärmaktionsplänen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Hintergrund der Neuregelung ist die EU-Umgebungsrichtlinie, deren Umsetzung bereits zum 18.7.2004 hätte erfolgen sollen. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 21

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Seiten

S. 1344-1351

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