Kollektive Wohnformen in der Bauplanungsrechtsdogmatik. Zu Rationalitätskriterien verwaltungsrechtlicher Begriffsbildung.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Die Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland seit 2014 hat Städte und Gemeinden vor das drängende Problem der angemessenen Unterbringung gestellt. Dabei zeigt sich, dass neben tatsächlichen Herausforderungen nicht zuletzt das Bauplanungsrecht Hürden errichtet, die die Schaffung von Unterbringungskapazitäten behindert. Namentlich sollen Einrichtungen zur kollektiven Unterbringung nicht als Wohnnutzung im planungsrechtlichen Sinne gelten und daher nur in ausgewählten Planungsgebieten zulässig sein. Darin gibt das konkrete Problem Anlass, über Rationalitätskriterien (nicht nur) der bauplanungsrechtlichen Begriffsbildung, sondern auch über ihre verdeckten Steuerungswirkungen nachzudenken.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 19

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S. 793-801

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