Zur Ermittlung des Gegenwertes einer Rente für die Preisprüfung nach dem Städtebauförderungsgesetz und zu einem entsprechenden Urteil des BVerwG. BVerwG-Urteil v. 24.11.1978 - 4 C 56.76. OVG-Urteil v. 8.4.1976 - X A 1011/75.

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IRB: Z 952
BBR: Z 123
SEBI: Zs 2997

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Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil den Gegenwert einer Rente mit dem durchschnittlichen Zins für eine längerfristige Kapitalanlage (Kapitalzins) berechnet. Es geht mit dem Berufsgericht, dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen davon aus, "dass es der Grundstückserwerber in der Hand hat, die künftigen Rentenzahlungen bereits bei Vertragsschluss sicherzustellen, etwa Wertpapiere zu erwerben, welche die vereinbarte Rente abwerfen". Dem Bezugsurteil liegt der Kaufvertrag über ein Grundstück zugrunde, in dem außer einer lebenslänglichen Rente von monatlich 300 DM vier vierteljährige Raten in Höhe von 500 DM zu zahlen sind und die Rente den Änderungen der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten anzupassen ist, sobald diese um 10 % gestiegen oder gefallen sind. -z-

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Recht, Städtebauförderungsgesetz, Bodenpreis, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil, Preisprüfung, Verkehrswert, Gegenwert, Wertermittlung, Kapitalzins, Rente, Bodenrente

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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 44(1982)Nr.3, S.133-138, Lit.

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Recht, Städtebauförderungsgesetz, Bodenpreis, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil, Preisprüfung, Verkehrswert, Gegenwert, Wertermittlung, Kapitalzins, Rente, Bodenrente

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