Die Anwendung der Bestechungsdelikte auf die Funktionsträger der Kommunen.

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Bonn

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ZLB: 2008/1843

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DI
RE

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Abstract

Die Untersuchung konzentriert sich auf die Bestechungsdelikte der §§ 331 ff. StGB. In allen vom BGH entschiedenen Fällen zur Amtsträgereigenschaft bei kommunalen Unternehmen waren es die Bestechungsdelikte, die zur Anwendung kamen. Zunächst wird in der Arbeit die geschichtliche Entstehung des Amtsträgerbegriffes von seinen Anfängen, über die Regelung des § 359 RStGB bis hin zur heutigen Fassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) kurz dargestellt. Dann beginnt die Auslegung der Merkmale des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c). Im Kern wird das Rechtsgut der Amtsdelikte analysiert und dessen Verhältnis zu einem Rechtsgut der Bestechungsdelikte geklärt. Es wird danach gefragt, inwieweit ein Gleichlauf zwischen der öffentlich- rechtlichen Bestimmung der Verwaltungsaufgaben und der strafrechtsspezifischen Deutung hergestellt werden kann bzw. muss. Im Anschluss wird untersucht, ob Daseinsvorsorge und erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten der Kommunen taugliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) sind. Hieran schließt sich die Untersuchung dessen an, unter welchen Voraussetzungen eine Zuordnung zur staatlichen Sphäre erfolgen kann, denn der Amtsträger nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 c) muss bei "einer Behörde" oder "sonstigen Stelle" zur "Aufgabenwahrnehmung bestellt" sein, oder in deren "Auftrag" handeln. Nach grammatikalischen, systematischen und historischen Auslegungsversuchen werden verschiedene denkbare Ansätze untersucht. Im Schwerpunkt wird eine Auseinandersetzung der Rechtsprechung des BGH sowie der Möglichkeit eines Rückgriffs auf vergaberechtliche Wertungen vorgenommen, bevor ein eigener Ansatz entwickelt wird. Abschließend werden die gefundenen Ergebnisse auf die verschiedenen kommunalen Funktionsträger, also Bürgermeister, Gemeinderat, Ratsmitglieder, Kommunalunternehmen, Eigenbetrieb sowie die privatrechtlich organisierten Unternehmen bezogen.

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XXVI, 215 S.

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