Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln. 3. aktualisierte Auflage 2020.
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DE
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Bonn
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Zusammenfassung
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, den die Gemeinde oder die Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellen beziehungsweise anerkennen. Nach einer Auswertung des BBSR gibt es derzeit 460 Mietspiegel in Deutschland, auf die sich mehr als 1.000 Kommunen beziehen (Stand 31. März 2020).
264 Mietspiegel haben den Status „qualifiziert“. In den Gebieten mit Mietpreisbremse ist
der Mietspiegel überdurchschnittlich verbreitet. Die Broschüre gliedert sich in vier Teile. Im ersten Teil werden die Bedeutung von Mietspiegeln,
die verschiedenen Arten von Mietspiegeln und das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren nach §§ 558 ff. BGB
dargestellt. Der zweite Teil befasst sich mit der eigentlichen Erstellung von Mietspiegeln. In seinem ersten
Abschnitt wird auf alle wesentlichen Fragen der Mietspiegelerstellung eingegangen, die einfache und qualifizierte Mietspiegel gleichermaßen betreffen. Anschließend wird im zweiten Abschnitt dargestellt, was bei
der Erstellung qualifizierter Mietspiegel zusätzlich zu beachten ist. Durch diesen Aufbau soll bewusst auch mit
der Broschüre klargestellt werden, dass das Gesetz den einfachen Mietspiegel als vollwertigen
Mietspiegel ansieht. Im dritten Teil werden die gesetzlichen Grundlagen und bisherigen Erfahrungen im Hinblick auf das neu eingeführte Instrument der Mietdatenbank erörtert. Der abschließende vierte Teil enthält als
Anhang praktische Hinweise und Hilfestellungen sowie vertiefende Informationen zu einigen in der Broschüre
angesprochenen Themen.
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51
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BBSR-Sonderpublikation