Begründungszwang bei Verwaltungsakten.
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1974
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SEBI: 75/481
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Zusammenfassung
Aus der Vielzahl von Rechtshandlungen der öffentlichen Verwaltung leitet sich im heutigen Rechtsleben das Problem der Begründungsbedürftigkeit dieser Rechtsakte ab.Stichhaltige Argumente oder praktische Gründe können gegen diesen allgemeinen Begründungszwang für Verwaltungsakte nicht vorgebracht werden.Vielmehr fordern überragende Verfassungsprinzipien diesen allgemeinen Begründungszwang und lassen auch nicht eine allgemeine Ausnahmeregelung zu.Bezüglich Umfang und Form der Begründung besteht insoweit weitgehende Freiheit, als sie den Verfassungsprinzipien gerecht werden.Die vom Gesetzgeber eingeleitete Kodifizierung - der Musterentwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes - enthält eine befriedigende Regelung bezüglich des allgemeinen Begründungszwangs, der formulierte Ausnahmekatalog kann jedoch keine Zustimmung erhalten.
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München: Frank (1974) XI, 136 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.München 1974)