Oldenburq und Preußen 1815-1871.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 76/2420
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Arbeit ist ein Beitrag zur Geschichte der Machtverhältnisse im norddeutschen Raum und im weiteren Sinne zur Geschichte Deutschlands zwischen Wiener Kongreß und der Begründung des Deutschen Reiches.Der spezifisch landesgeschichtliche Aspekt bestätigt die Auffassung, daß sich das Zusammenleben der deutschen Staaten keineswegs allein auf die durch Preußen schließlich bewerkstelligte Reichsgründung ausrichtete.Es war sehr wohl auch im norddeutschen Raum ein Interessenausgleich zwischen den kleineren Staaten und Preußen möglich, und lange wurde er auch ohne einen Gedanken an eine nationalstaatliche Einigung praktiziert.Auch im Verhältnis Preußens zu Oldenburg wird die Revolution von 1848 als die große Zäsur sichtbar; die Abhängigkeit Oldenburgs wirkt sich nun umso stärker aus, je mehr die Berliner Politik in den Jahren vor 1866 das Schreckgespenst einer umfangreichen parlamentarischen Mitsprache an die Wand malt.Der so scharf kritisierte Vertrag von 1866 über die Übertragung der gottropischen Erbrechte an Preußen, für die der Oldenburger Großherzog neben dem Amt Ahrensböck Güter und Kapitalabfindung erhält, ist ein Ausdruck der Vermischung von oldenburgischen Landesinteressen mit persönlichem Profitstreben.
Description
Keywords
Landesgeschichte, Verfassungsgeschichte, Verwaltungsgeschichte, Politik, Geschichte
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Hildesheim: Lax (1972), XII, 361 S., Lit.; Zus.(phil.Diss.; Göttingen 1973)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Landesgeschichte, Verfassungsgeschichte, Verwaltungsgeschichte, Politik, Geschichte
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXV. Niedersachsen und Preußen; 11